Gesetze / Lebensmittelhygiene-Verordnung
LMHV§ 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 49
Nach Gewicht
- VG Würzburg, 31.08.2021 – W 8 E 21.1045Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 – 13 ME 377/19Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung von Lebensmittelhygienemängeln nach dem LFGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 10
- VG München, 06.10.2022 – M 26a E 22.4128Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 04.02.2026 – 26 L 94/26
- VG Schleswig, 30.01.2025 – 1 B 39/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2024 – 5 S 33/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 27.03.2026 – 13 B 165/26
- VGH Hessen, 02.03.2026 – 8 B 134/26
- VG Gießen, 08.01.2026 – 10 L 7130/25.GIZitiert von 1
49 Entscheidungen zu § 3 LMHV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 LMHV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Mit lebenden Tieren nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches darf nur so umgegangen werden, dass von ihnen zu gewinnende Lebensmittel bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.